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Tarifstrukturen

Die Preise für die einzelnen Elemente beziehen sich auf das steuerbare Einkommen. Für das zweite (10 %) und dritte Kind (20 %) gibt es einen Geschwisterrabatt. Die folgende Tarifstruktur gibt vor, welchen Anteil der Kosten die Eltern für einzelnen Elemente zu bezahlen haben. Die Tarifstruktur kann jährlich durch den Gemeinderat angepasst werden.

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