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    Wochen­aufenthalt in Nottwil

    Halten Sie sich während der Woche z. B. infolge Studium, Lehre oder Erwerbstätigkeit in Nottwil auf und kehren regelmässig in Ihre Hauptwohnsitzgemeinde zurück? Dann müssen Sie sich in Nottwil als Wochenaufenthalter/in anmelden. Der zivilrechtliche Wohnsitz und die damit verbundenen Rechte und Pflichten (Steuerpflicht, Stimm- und Wahlrecht usw.) verbleiben in diesem Fall in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.

    Für die Anmeldung in Nottwil benötigen Sie einen Heimatausweis von Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde. Der Heimatausweis wird auch Interims- oder Wochenaufenthaltsausweis genannt.

    Gerne können Sie für die Anmeldung das Online-Formular "
    Anmeldung Wochenaufenthalt" verwenden.

    Anmeldung Wochenaufenthalt

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