Registrierung
Alle Hunde sind in der AMICUS-Datenbank erfasst. Wer erstmals einen Hund besitzt, muss sich von der Gemeinde als Hundehalter im AMICUS registrieren lassen. Füllen Sie dazu das Formular An- oder Abmeldung Hund aus. Einige Tage später erhalten Sie von AMICUS Ihre Zugangsdaten, damit Sie sich bei AMICUS anmelden können. In der Datenbank können Sie nun selbständig die Abgabe, Übernahme und den Tod des Hundes melden sowie Personendaten ändern. In diesen Fällen ist eine Meldung an die Gemeinde nicht mehr zwingend nötig, für uns aber hilfreich.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird von der Gemeindeverwaltung Nottwil in Rechnung gestellt.
- Die Steuer für einen Hund beträgt Fr. 120.00.
- Für Hunde die bis Ende Juni im laufenden Jahr geboren wurden, ist die halbe Steuer von Fr. 60.00 zu bezahlen.
- Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer Fr. 40.00.
- Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss und Blindenführhunde können von der Steuer befreit werden.
Obligatorische Hundeausbildung
Ab 1. Januar 2023 müssen Ersthundehalter/innen und die Halter/innen, die einen Hund aus dem Ausland einführen, über das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) verfügen. Dieses Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden. Hundehalter/innen, die ihren Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung gekauft haben, sind nicht verpflichtet, das NHB zu absolvieren.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt vom Veterinärdienst Luzern oder unter https://www.nhb-bpc.dog/.
Ausgenommen von der obligatorischen Hundeausbildung sind Halter/innen:
- von Blindenführ- und Diensthunden
- von Hunden, die im Rahmen eines Umzuges in die Schweiz eingeführt werden
- von Hunden, die eine anerkannte Prüfung mit höherem Niveau als das NHB bestanden haben
Gesetzliche Grundlagen
Informationen und Vorschriften über das Halten von Hunden im Kanton Luzern finden Sie im Gesetz über das Halten von Hunden und der entsprechenden Verordnung.