Barrierefrei-Menü
Schrift
Normal Groß Sehr groß
Kontrast
Normal Stark
Bilder
Anzeigen Ausblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

    Hund

    Registrierung
    Alle Hunde sind in der AMICUS-Datenbank erfasst. Wer erstmals einen Hund besitzt, muss sich von der Gemeinde als Hundehalter im AMICUS registrieren lassen. Füllen Sie dazu das Formular An- oder Abmeldung Hund aus. Einige Tage später erhalten Sie von AMICUS Ihre Zugangsdaten, damit Sie sich bei AMICUS anmelden können. In der Datenbank können Sie nun selbständig die Abgabe, Übernahme und den Tod des Hundes melden sowie Personendaten ändern. In diesen Fällen ist eine Meldung an die Gemeinde nicht mehr zwingend nötig, für uns aber hilfreich.

    Hundesteuer
    Die Hundesteuer wird von der Gemeindeverwaltung Nottwil in Rechnung gestellt. 

    • Die Steuer für einen Hund beträgt Fr. 120.00.
    • Für Hunde die bis Ende Juni im laufenden Jahr geboren wurden, ist die halbe Steuer von Fr. 60.00 zu bezahlen.
    • Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer Fr. 40.00.
    • Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss und Blindenführhunde können von der Steuer befreit werden.

    Obligatorische Hundeausbildung
    Ab 1. Januar 2023 müssen Ersthundehalter/innen und die Halter/innen, die einen Hund aus dem Ausland einführen, über das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) verfügen. Dieses Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden. Hundehalter/innen, die ihren Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung gekauft haben, sind nicht verpflichtet, das NHB zu absolvieren.

    Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt vom Veterinärdienst Luzern oder unter https://www.nhb-bpc.dog/.

    Ausgenommen von der obligatorischen Hundeausbildung sind Halter/innen:

    • von Blindenführ- und Diensthunden
    • von Hunden, die im Rahmen eines Umzuges in die Schweiz eingeführt werden
    • von Hunden, die eine anerkannte Prüfung mit höherem Niveau als das NHB bestanden haben

    Gesetzliche Grundlagen
    Informationen und Vorschriften über das Halten von Hunden im Kanton Luzern finden Sie im Gesetz über das Halten von Hunden und der entsprechenden Verordnung.

    An- / Abmeldung Hund

    Datenschutzhinweis

    Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.