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    Todesfall

    Der Tod einer/s Angehörigen macht betroffen. Viele Fragen tauchen auf. Trotz dieser schwierigen Lebenssituation gibt es einige wichtige Dinge, die unmittelbar nach dem Tod zu erledigen sind. Die Gemeindeverwaltung Nottwil erarbeitete den Leitfaden Todesfall, welche die Angehörigen in einer solchen Situation unterstützt.

    Beisetzung
    Die Gemeindeverwaltung unterstützt die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Beisetzung auf dem Friedhof Nottwil. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald bei der Friedhofverwaltung zu melden.

    Todesurkunde
    Die Todesurkunde (Dokument aus der zentralen Datenbank Infostar) kann lediglich von direkten Familienangehörigen bestellt werden. Ferner kann die Todesurkunde nur dann ausgestellt werden, wenn der Todesfall tatsächlich in den angeschlossenen Gemeinden stattgefunden hat. Für behördliche Zwecke ist die Todesurkunde höchstens 6 Monate seit Erstellungsdatum gültig.

    Erbbescheinigung
    Hier können Sie eine Erbbescheinigung beantragen (sofern Erblasserin oder Erblasser in der Gemeinde Nottwil wohnhaft war). 

    Bestellung

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