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    Video­überwachung

    Die Videoüberwachung dient der Wahrung des Hausrechts, der Verhinderung und Ahndung grober Sachbeschädigungen, erheblicher Verunreinigungen, von Einbrüchen und von Straftaten gegen Leib und Leben sowie der Verhinderung und Ahndung von Widerhandlungen gegen die Abfallentsorgungsvorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Informations- und Datenschutz-Reglement, in der dazugehörigen Verordnung und im Reglement über die Videoüberwachung.

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