Die Gemeinde Nottwil kann Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien vornehmen. Bitte kontaktieren Sie uns vorgängig, um einen Termin zu vereinbaren.
Beglaubigung von Unterschriften
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich auf der Gemeindeverwaltung erscheinen und hat einen amtlichen Ausweis (Pass/ID) mitzubringen. Die Unterschrift hat vor den Augen des Beglaubigungsbeamten zu erfolgen.
Beglaubigung von Kopien
Für eine beglaubigte Kopie ist das Originaldokument mitzubringen.