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    Leumundszeugnis

    Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Daher stellt die Gemeinde Nottwil keine Leumundszeugnisse mehr aus. Der einwandfreie Leumund wird mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug sowie einem Betreibungsregisterauszug nachgewiesen. Wir empfehlen Ihnen vorgängig abzuklären, ob wirklich alle drei Dokumente notwendig sind.

    Handlungsfähigkeitszeugnis
    Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Regionen Hochdorf und Sursee, Baldeggstrasse 20, Postfach, 6281 Hochdorf, bezogen werden.
    Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann online bestellt werden.

    041 914 62 00
    hochdorf-sursee@kesb-lu.ch

    Strafregisterauszug
    Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tag der Bestellerin / dem Besteller per Post zugestellt. Der Strafregisterauszug kann online bestellt und bezahlt werden.

    Betreibungsregisterauszug
    Ein Betreibungsregisterauszug kann beim Betreibungsamt Region Sursee, Dägersteinstrass 1a, 6210 Sursee bezogen werden. Bitte bringen Sie die ID oder den Pass mit.

    Der Betreibungsregisterauszug kann online bestellt werden.

    041 925 02 02
    info@basursee.ch

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