Es freut uns, dass Sie Nottwil als Ihren neuen Lebensmittelpunkt gewählt haben. Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Wir bitten Sie, uns Ihren Zuzug nach Nottwil innert 14 Tagen zu melden.
Bevor Sie sich in Nottwil anmelden können, müssen Sie sich in Ihrer alten Wohngemeinde abmelden. Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung im gleichen Schritt vollziehen können, benutzen Sie am besten den eUmzug.
Sollte die Anmeldung via eUmzug nicht möglich sein, können Sie die Anmeldung mit unserem Onlineformular vornehmen. Gerne können Sie sich auch persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung anmelden.
Zur Anmeldung benötigen Schweizer Staatsangehörige folgende Unterlagen:
- Heimatschein
- Kopie/Scan der Geburtsurkunden der Kinder
- Kopie/Scan der Krankenkassenpolice/-karte (KVG)
Zur Anmeldung benötigen Ausländische Staatsangehörige folgende Unterlagen:
- Kopie/Scan des Reisepasses oder der ID
- Kopie/Scan der Geburtsurkunden der Kinder
- Kopie/Scan des Ausländerausweises (wenn Ausländerausweis in Papierform, diesen im Original einreichen)
- Kopie/Scan der Krankenkassenpolice/-karte (KVG)
- Kopie/Scan der Zivilstandspapiere (falls nicht ledig)
- Kopie/Scan des Arbeitsvertrags (bei Neueinreise in den Kanton Luzern)